NADA sperrt Radsportler Gründlinger für sechs Jahre

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Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) hat in den sechs Ende Juni 2010 eingeleiteten Dopingverfahren gegen österreichische Radsportler das erste Urteil gefällt. Gegen Hannes Gründlinger wurde wegen Bestellung, Erwerb, Besitz und Einnahme, aber auch wegen der Weitergabe verbotener Substanzen eine Sperre von sechs Jahren verhängt.

Aus Fairnessgründen wurde der Beginn der Sperre für den geständigen Athleten mit 31. Dezember 2006 angesetzt, dem Tag der letzten Tatbegehung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zur Aufnahme weiterer Beweise vertagt wurde hingegen das Verfahren gegen Michael Knopf. Die Verfahren wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen gegen Ex-Mountainbiker und Spitzentriathlet Michael Weiss sowie die Radprofis Christian Ebner, Josef Kugler und Mountainbiker Robert Kircher werden aus verschiedensten Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt abgewickelt.