Dinko Jukic im NADA-Verfahren freigesprochen

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Der österreichische Schwimmer Dinko Jukic ist am Montag vom Vorwurf, einen Dopingtest verweigert zu haben, mangels Verschulden freigesprochen worden. Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) führte gegen den Wiener ein Verfahren, weil er am 24. Mai im Wiener Stadionbad angeordnete Urin- und Blutproben nicht abgegeben hatte.

Jukic habe zwar gegen Anti-Doping-Bestimmungen verstoßen, es sei ihm aber kein Verschulden am Nichtzustandekommen der Dopingkontrolle anzulasten, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Kurzbahn-Europameister hatte Unstimmigkeiten mit den Kontrolloren über den zeitlichen Ablauf als Gründe für das Nichtzustandekommen angeführt.