Keine nächtlichen Kontrollen in Spanien
Spanische Sportler müssen in der Nacht keine Dopingkontrollen über sich ergehen lassen. Der Oberste Gerichtshof in Madrid erklärte eine Regelung für ungültig, die nächtliche Dopingtests zugelassen hatte. Die Richter gaben nach Medienberichten vom Mittwoch damit einem Einspruch des spanischen Verbandes der Radprofis statt.
Spaniens Anti-Doping-Gesetz hatte bereits in seiner ursprünglichen Version Kontrollen außerhalb von Wettbewerben in der Zeit zwischen 23.00 und 6.00 Uhr für unzulässig erklärt. Die Nachtruhe der Sportler sollte geschützt werden.
Im September 2009 beschloss die spanische Regierung jedoch eine Änderung und erlaubte Kontrollen in der Nacht. Sie wollte damit die Erfolgsaussichten der Madrider Olympiakandidatur für die Spiele 2016 verbessern. Den Zuschlag erhielt jedoch Rio de Janeiro.