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Schwerer Betrug, Steuerhinterziehung

Hannes Kartnig ist am Freitag im Straflandesgericht Graz zu fünf Jahren unbedingter Haft und einer Geldstrafe von 6,637 Millionen Euro verurteilt worden. Der frühere Präsident des Fußballclubs Sturm Graz wurde der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen, des schweren Betrugs und der Steuerhinterziehung für schuldig befunden.

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Der ebenfalls angeklagte Ex-Sekretär des Vereins wurde wegen Beitrags zur Steuerhinterziehung zu einer unbedingten Geldstrafe von 2,327 Mio. Euro verurteilt. Sollte er nicht zahlen, muss er eine vorerst bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten antreten. Der ehemalige Sturm-Sportdirektor Heinz Schilcher erhielt wegen Steuerhinterziehung eine unbedingte Geldstrafe in Höhe von 1,895 Mio. Euro. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Auch fünf Ex-Funktionäre schuldig

Auch alle anderen Angeklagten sind für schuldig befunden worden. Die fünf ehemaligen Funktionäre des Vereins wurden am Freitag im Straflandesgericht Graz zu Geldstrafen von 1,3 Mio. bis 3,8 Mio. Euro verurteilt. Weiters wurden teilweise bedingte Haftstrafen in der Höhe von sechs bis zwölf Monaten verhängt. Vom Vorwurf der betrügerischen Krida wurden alle Angeklagten freigesprochen.

„Für die Beitragstäter genügt es, dass sie die Tat des Haupttäters kennen, was von den Vorstandsmitgliedern angenommen werden muss“, begründete Richter Karl Buchgraber die Verurteilungen. Kartnig habe „einen Personalaufwand getrieben, der in keinem Verhältnis zur wirtschaftlichen Lage des Vereins gestanden ist“, führte der Richter weiter aus. 42 Verhandlungstage hatte es gebraucht, bis es in dem Verfahren zu einem Urteil gekommen ist.

Kein Kommentar von Kartnig

Nach der Urteilsverkündung zeigte sich Kartnig ungewöhnlich schweigsam und wollte keinen Kommentar zu den fünf Jahren Haftstrafe abgeben. Die beiden Verteidiger des 60-Jährigen, Richard Soyer und Michael Pacher, sowie auch der Staatsanwalt legten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Die sieben anderen Angeklagten baten um drei Tage Bedenkzeit.

Hannes Kartnig im Verhandlungssaal

dapd/Markus Leodolter

Zur Steuerhinterziehung war Kartnig immer geständig, Betrug bestritt er vehement

Mehr als drei Stunden lang verlautbarte Richter Buchgraber das Urteil und die Begründung. Er sprach noch einmal zusammenfassend alle wesentlichen Prozessschwerpunkte an, während sich die Reihen der Zuschauer lichteten. Kartnig folgte den Ausführungen des Vorsitzenden wortlos und mit steinerner Miene. Auch seine Frau Claudia, die erstmals dem Prozess als Zuschauerin im Saal folgte, wollte sich gegenüber der APA nicht äußern.

Verteidiger: Strafe in der Härte völlig untypisch

Kartnigs Verteidiger meinten, dass die Strafe in der Härte völlig untypisch sei und wohl ein Exempel statuieren sollte: „Wir sind noch nicht am Ende des Abends angelangt“, sagte Soyer. Ähnliche Worte fand auch Pacher: „Die Steuerfragen sind vom Finanzamt bisher nicht beantwortet. Das Urteil ist völlig unbefriedigend und kann so nicht rechtskräftig werden. In Marathonsprache sind wir nun bei Kilometer 38 angekommen, und das bei gutem Puls.“

Der Schöffensenat hatte sich mehr als elf Monate lang zahlreiche Zeugen, Gutachter und immer wieder die Verteidiger angehört. Hauptangeklagter war Kartnig, der laut Staatsanwalt nicht nur die Steuerhinterziehung begangen, sondern auch bei den Schwarzeinnahmen und -zahlungen der Drahtzieher gewesen sein soll. Kartnig, der zu Beginn des Verfahrens noch guter Dinge gewesen war, war zur Steuerhinterziehung immer geständig. „Aber ich habe keinen Betrug gemacht“, wie er immer wieder lautstark betonte.

Gegenseitige Beschuldigungen

Der ehemalige Sturm-Sekretär hatte Kartnig belastet und angegeben, der damalige Präsident habe angeordnet, Eintrittskarten schwarz zu verkaufen. Dadurch wurden sowohl die Bundesliga als auch der steirische Fußballverband geschädigt, da sie durch die falsche Abrechnung weniger an Abgaben für die einzelnen Spiele erhielten. Doch Kartnig hatte seinerseits die Schuld auf den Sekretär geschoben und gemeint, dieser habe dieses System installiert, er habe es nur weitergeführt.

Den angeklagten ehemaligen Funktionären wurde vorgeworfen, von den Schwarzzahlungen an die Spieler gewusst und nicht rechtzeitig die Zahlungsunfähigkeit des Vereins erkannt zu haben. Ex-Sportdirektor Heinz Schilcher musste sich verantworten, weil er für die Aushandlung der Verträge mit den Fußballern - inklusive Sonderzahlungen, die an der Finanz vorbei getätigt wurden - verantwortlich gemacht wurde.

Wert der Spieler war umstrittenes Thema

Der Konkurs des Fußballvereins erfolgte 2006, obwohl er bereits 2002 „objektiv errechenbar“ gewesen wäre, so Gutachter Fritz Kleiner. Ein heiß umstrittenes Thema während des gesamten Prozesses war der tatsächliche oder fiktive Wert der Spieler. Es gebe dafür keine klaren Richtlinien, die Transferkosten seien keinesfalls mit stillen Reserven gleichzusetzen. „Das heißt nicht, dass der Spieler nichts wert ist, nur, dass das in einer Bilanz nicht dargestellt werden kann“, so Kleiner dezidiert.

Doch alle Rechnungen und Berechnungen hatten ein Ende, als es am 42. Tag nach vierstündiger Beratung endlich zu einem Urteil durch den Schöffensenat kam. Verurteilt wurden alle acht Angeklagten, auch wenn einige immer wieder beteuert hatten, von den Schwarzzahlungen und Schwarzeinnahmen nichts gewusst zu haben.

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