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„Doch eher freundliches“ Dopingklima

Im ersten Strafprozess gegen einen deutschen Dopingsünder ist Radprofi Stefan Schumacher vom Landgericht Stuttgart freigesprochen worden. Er habe seinen ehemaligen Gerolsteiner-Teamchef Hans-Michael Holczer nicht um Gehalt betrogen, verkündeten die Richter.

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Damit folgten sie dem Antrag der Verteidigung. Staatsanwalt Peter Holzwarth hatte für Schumacher eine Geldstrafe in Höhe von 16.800 Euro gefordert. Das Gericht kam nach 19 Prozesstagen zu dem Schluss, dass der inzwischen 32 Jahre alte Schumacher seinen Ex-Chef Holczer nicht wie in der Anklage formuliert um drei Monatsgehälter betrogen hatte. Schumacher hatte bei der Tour de France 2008 Doping trotz Nachfrage geleugnet. Später war er ebenso wie sein damaliger Teamkollege, der Österreicher Bernhard Kohl, positiv getestet und gesperrt worden.

Gericht folgt Schumacher-Argumentation

Im Urteil kam das Gericht zum Schluss, dass das Dopingklima im Team Gerolsteiner „doch eher freundlich“ gewesen sei. Die Aussagen Holczers reichten nicht, „um von der Schuld des Angeklagten überzeugt zu sein“.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil Schumachers Argumentation, Holczer müsse von Doping im Team Gerolsteiner gewusst haben und könne daher nicht betrogen worden sein. Holczer, als Zeuge an dem Prozess beteiligt, hatte das stets vehement bestritten. In seinem Rennstall waren mehrere Österreicher erfolgreich gewesen, darunter Tour-Etappensieger Georg Totschnig. Kohl wurde 2008 für Gerolsteiner sogar Tour-Dritter, ehe sein Doping aufflog.

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