Bayern-Präsident muss sich verantworten
Das Landgericht München II hat Anfang November die Anklage gegen Bayern-München-Präsident Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung zugelassen. Der erste Verhandlungstermin wurde laut einer Pressemitteilung des Gerichts für den 10. März 2014 anberaumt.
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Einzelheiten zum Anklagevorwurf können „aufgrund der besonderen Geheimhaltungspflichten in Steuerstrafverfahren“ bis zur Verlesung des Anklagesatzes in öffentlicher Sitzung nicht mitgeteilt werden, erklärte das Gericht. Bei besonders schwerer Steuerhinterziehung drohen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren.
Hoeneß ließ auch die vermutliche Verteidigungslinie mit seinen Anwälten erkennen. Er sei „überrascht“, dass seine Selbstanzeige von den Behörden bisher nicht als wirksam erachtet worden sei. „Wir werden in den nächsten Monaten bis zum Prozess im März alles tun, um das Gericht von unseren Argumenten zu überzeugen“, kündigte er an. Von der Wirksamkeit der Selbstanzeige hängt wohl am Ende alles ab.
Selbstanzeige im Jänner
Der 61-jährige Bayern-Chef hatte sich im Jänner selbst beim Finanzamt wegen Steuerhinterziehung angezeigt. Er habe Einkünfte von einem Konto in der Schweiz verschwiegen, hatte er damals im Nachrichtenmagazin „Focus“ erklärt. Angeblich soll er über ein heimliches Konto in der Schweiz 3,2 Millionen Euro hinterzogen haben. Trotz der Steueraffäre blieb Hoeneß Aufsichtsratschef des FC Bayern. Sein Angebot, das Amt bis zur Klärung seiner Selbstanzeige ruhen zu lassen, lehnte der Aufsichtsrat ab.
Hoeneß darf nach einem Medienbericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ auf ein „mildes Urteil“ bei einer Anklage wegen Steuerhinterziehung hoffen. Nach den „Spiegel“-Recherchen „scheint die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung beantragen zu wollen“. Hoeneß soll angeblich davon profitieren können, dass ein Teil der geschuldeten Steuern verjährt sei.

AP/The Canadian Press/Graham Hughes
Formel-1-Boss Ecclestone droht ebenfalls Ungemach
Auch Ecclestone droht Ärger
Aber auch Formel-1-Boss Bernie Ecclestone hat Ärger mit dem Landgericht München. Allerdings will dieses erst nächstes Jahr über einen möglichen Korruptionsprozess gegen den 83-Jährigen entscheiden. Die Staatsanwaltschaft hat Ecclestone der Bestechung und Anstiftung zur Untreue angeklagt. Er soll beim Verkauf der Formel-1-Anteile der BayernLB im Jahr 2006 von dem zuständigen Bankvorstand Gerhard Gribkowsky 66 Millionen Dollar Provision zugeschanzt bekommen und Gribkowsky dann 44 Millionen Dollar heimlich zurückgegeben haben, damit er den Verkauf der Formel 1 in seinem Sinne regelte. Gribkowsky wurde 2012 zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Die BayernLB will Ecclestone unterdessen auf mehr als 400 Millionen Dollar (290,91 Mio. Euro) Schadenersatz verklagen. Die Klage soll ebenfalls im Jänner 2014 in London eingereicht werden. Die Landesbank war früher Hauptaktionär der Formel 1 und geht davon aus, dass sie ihre Anteile im Jahr 2006 wegen einer Absprache zwischen Ecclestone und ihrem damaligen Vorstand Gerhard Gribkowsky zu billig an den Investor CVC verkauft hat.
Der Formel-1-Chef weist die Vorwürfe zurück. Er habe kein Schmiergeld gezahlt, sondern Gribkowsky mit Geld ruhigstellen wollen, damit dieser ihn nicht bei Steuerbehörden anschwärze. Ecclestone muss wegen der Rechtsstreitigkeiten um seinen Posten als Chef der Formel 1 fürchten, die er seit Jahren maßgeblich prägt. Auch der vom Eigner CVC erwogene Börsengang steht wegen der Affären infrage.
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