Verletzte dürfen bis zum ersten Spiel ersetzt werden
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Nach Ende der Nominierungsfrist können Spieler für die Fußball-EM in Frankreich nur noch im Verletzungsfall vor dem ersten Turnierspiel des jeweiligen Teams ersetzt werden.
Ein Arzt der Medizinischen Kommission der Europäischen Fußballunion (UEFA) und der betreffende Teamarzt müssen die Schwere der Verletzung oder Krankheit bestätigen und erklären, dass der Spieler nicht an der EM teilnehmen kann.
Die UEFA-Administration muss das noch definitiv genehmigen. Das ist in Artikel 44.03 (Spielerliste) des Regelwerks für die Europameisterschaft festgelegt. Bis Dienstag (24.00 Uhr) mussten die 24 Teilnehmer ihre 23-Mann-Kader für das Turnier benennen.