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Einstweilige Verfügung gegen Abstieg
Die Vienna hofft nun, in Verhandlungen mit den Verbänden eine Lösung zu finden. „Wenn keine Einigung erzielt werden kann, müsste man die nächsten notwendigen Schritte einleiten“, sagte die Rechtsanwältin Gabriela Richter, die in dem Fall den Verein vertritt. Damit sei ein Hauptverfahren gemeint, in dem die Streitfrage juristisch endgültig geklärt werde, schrieb die „Presse“.

APA/AFP/Alex Halada
Auf der Hohen Warte gehen vorerst doch nicht alle Lichter aus
Prozessgegner von Österreichs ältestem Fußballclub sind die Landesverbände von Wien, Niederösterreich und Burgenland. Die Entscheidung des Gerichts ist nicht rechtskräftig.
ÖFB prüft Rekurs
Vom ÖFB hieß es in einer Stellungnahme gegenüber der APA: „Bei Erlassung der einstweiligen Verfügung wurde auf die vorgebrachten Argumente leider nicht eingegangen. Im Sinne der Gleichbehandlung aller Vereine der Regionalliga Ost und der rechtlichen Klarstellung dieser Grundsatzfrage wird derzeit die Einbringung eines Rekurses geprüft.“
Das ÖFB-Regulativ sieht vor, dass in die Insolvenz geschlitterte Vereine zwangsrelegiert werden. Die Vienna hatte im März Insolvenz angemeldet. Im Moment liegen die Wiener in der Ostliga überlegen auf Rang eins, sind aber nicht aufstiegsberechtigt, weil sie aufgrund ihrer Finanzprobleme erst gar nicht um eine Lizenz für die Erste Liga ansuchten.