Zusammenstoß war Arbeitsunfall

Der folgenreiche Zusammenstoß der österreichischen Synchronschwimmerin Vanessa Sahinovic mit einem Shuttlebus bei den Europaspielen 2015 in Baku wird als Arbeitsunfall gewertet. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Wien. Das Urteil legt fest, dass die 17-jährige Sportlerin, die seit dem Unfall gelähmt ist, Anspruch auf eine Invaliditätspension hat. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die Sportbranche haben.

Lesen Sie mehr …