Liga verweist auf Ausnahmeregelgung
Der SC Wiener Neustadt kämpft auf juristischem Weg um den Aufstieg in die tipico-Bundesliga. Wie Ligavorstand Christian Ebenbauer dem Kurier (Onlineausgabe) am Dienstag bestätigte, hat der im Relegationsduell mit dem SKN St. Pölten gescheiterte Zweitligist „Einspruch gegen die Beglaubigung der Relegation eingelegt“. Der Senat 1 eröffnet deshalb ein Verfahren.
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Konkret geht es um den Einsatz von SKN-Akteur David Atanga am Sonntag. Der Stürmer wechselte im Winter leihweise von Red Bull Salzburg zu St. Pölten. Da er in dieser Saison bereits für den Meister sowie den FC Liefering gespielt hat, soll er laut Meinung der Wiener Neustädter laut Regulativ des Weltfußballverbands (FIFA) für die Niederösterreicher nicht mehr einsatzberechtigt sein.

GEPA/Walter Luger
Das Tor von Atanga im Relegationsrückspiel könnte noch böse Folgen für St. Pölten haben
Der SKN wird nun vom Senat 1 der Bundesliga zur Stellungnahme aufgefordert, um in weiterer Folge den Antrag von Wiener Neustadt zu behandeln. Sollte dem Einspruch recht gegeben werden, würde das Rückspiel (1:1) mit 3:0 für Wiener Neustadt gewertet, das damit mit einem Gesamtscore von 3:2 aufsteigen würde. St. Pölten, das das Hinspiel auswärts mit 2:0 gewonnen hatte, müsste dann absteigen und den dann offenen Platz in der 16er-Liga übernehmen.
Kooperationsspieler werden anders behandelt
Ebenbauer wies auf eine Regelung in Österreich für U22-Kicker und dank Ligasanktus hin, die seit den 1990er Jahren gilt. „Ein Wechsel als Kooperationsspieler wurde nie als Transfer gewertet“, betonte der Bundesliga-Vorstand gegenüber dem Kurier. „Sie hat aus Sicht der Liga und der Vereine immer Sinn gemacht, um jungen Spielern mehr Einsatzmöglichkeiten zu bieten.“ Ebenbauer wies außerdem auf mehrere aktuelle Vergleichsfälle in der laufenden Saison hin. Bis auf Atanga wären alle Einsätze „juristisch nicht mehr anfechtbar“. Selbst Wiener Neustadt hätte von dieser Regelung profitiert, da Alex Sobczyk zuvor schon für Rapid (Kooperationspartner von Wr. Neustadt) und St. Pölten aufgelaufen war.
Auf dem falschen Fuß erwischt wurde auch St. Pöltens General Manager Andreas Blumauer. „Die Nachricht des Wiener Neustädter Protestes hat uns völlig überrascht! Dies, zumal der Klub in diesem Frühjahr ja selbst von den Regeln der Bundesliga profitiert hat, die es zulassen, dass ein Spieler in Österreich in einer Saison auch bei drei Vereinen zum Einsatz kommt. Jetzt genau das ins Spiel zu bringen, verwundert doch ziemlich“, hieß es in einer Aussendung.
„Noch dazu wurde den Wiener Neustädtern die Lizenz nur erteilt, weil wir uns sehr kooperativ gezeigt und ihnen für die Wintermonate die NV Arena als Ausweichstadion zur Verfügung gestellt haben. Wir sind der Überzeugung, rechtens gehandelt zu haben und dass deshalb unser sportlich erreichter Klassenerhalt bestätigt wird“, sagte Blumauer.
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