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Höchststrafe nur zwei Jahre
30 Rapid-Platzstürmer wurden mit zwölf Monaten Stadionverbot bestraft. Unmittelbar nach dem Abbruch des Wiener Derbys am 22. Mai beim Spielstand von 2:0 für die Austria hatte Rapid-Präsident Rudolf Edlinger noch angekündigt, dass keiner der Beteiligten das Hanappi-Stadion jemals wieder von innen sehen werde.

APA/Herbert P. Oczeret
Von der Tribüne auf den Rasen - und damit aus allen Stadien
Noch zwölf laufende Verfahren
„Der Senat 3 hat im Sinne des Fairplay-Gedankens ein deutliches Signal gesetzt“, erklärte Bundesliga-Präsident Hans Rinner am Donnerstag die Entscheidung. Das Gremium hatte die behördlichen Verfahren gegen 77 Personen behandelt. Gegen drei Verdächtige wurde das Verfahren eingestellt, gegen weitere zwölf Personen ist das Verfahren aufgrund laufender Erhebungen und offener Stellungnahmen nicht abgeschlossen.
Bei der Strafbemessung wurden laut Bundesliga erschwerende oder mildernde Umstände bei der Art des Vergehens und einschlägige Vorstrafen berücksichtigt. Gemäß der zum Zeitpunkt der Vorfälle geltenden Sicherheitsrichtlinien der Bundesliga war ein Strafrahmen von mindestens sechs bis höchstens 24 Monaten möglich. Wird ein Betroffener trotz bundesweiten Stadionverbots während eines Spiels angetroffen, verlängert sich das Stadionverbot automatisch um ein Jahr.