Urteil noch nicht rechtskräftig
Der ehemalige ÖSV-Betreuer und sogenannte Vater des österreichischen Langlaufwunders, Walter Mayer, ist am Mittwochabend im Wiener Straflandesgericht als Dopingsünder schuldig erkannt worden. Die drei Mitangeklagten kamen mit bedingten Strafen davon.
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.
Richterin Katharina Lewy verhängte über den 54-Jährigen wegen zahlreicher Verstöße gegen das Anti-Doping-Gesetz und das Arzneimittelgesetz 15 Monate. Zwölf Monate wurden Mayer, der sich bis zum Schluss der Verhandlung nicht geständig verantwortet hatte, unter Setzung einer Probezeit bedingt nachgesehen.
Knapp sieben Wochen noch zu verbüßen
Für Mayer heißt das, dass er - sollte das Urteil Rechtskraft erlangen - im Gefängnis „nachsitzen“ muss. Zwar wird ihm die in der Untersuchungshaft verbrachte Zeit auf den unbedingten Strafteil angerechnet. Mayer hat sich jedoch lediglich vom 22. März bis zum 30. April 2009 in U-Haft befunden, so dass noch knapp sieben Wochen offen sind, die zu verbüßen wären, sollte der jetzige richterliche Spruch in nächster Instanz bestätigt werden.

APA/Helmut Fohringer
Der mitangeklagte Dachdecker Karl Heinz R. wollte lieber unerkannt bleiben
Das Urteil fiel überraschend noch am Mittwoch, nachdem es ursprünglich auf Herbst vertagt werden sollte. Richterin Lewy wies aber am Abend sämtliche Beweisanträge der Verteidigung wegen Unerheblichkeit zurück. Dem Urteil zufolge hatte Mayer zwischen Dezember 2005 und Anfang 2009 zum Zwecke des Dopings im Sport Wachstumshormone, anabole Steroide, EPO und mindestens 20 Packungen Dynepo in einer Menge, die ausreiche, um eine Gesundheitsgefährdung bei einer größeren Anzahl von Personen zu bewirken, erworben.
Die Mittel habe er „an nicht mehr feststellbare Sportler weitergegeben“, wie Richterin Lewy in der Urteilsbegründung ausführte. Darüber hinaus soll Mayer einer Langläuferin, die partout noch Senioren-Weltmeisterin werden wollte, einen Trainings- und Dopingplan erstellt, diesen bis zum Februar 2009 - und damit noch Monate nach Inkrafttreten des Anti-Doping-Gesetzes - überwacht und dem Ehemann der passionierten Hobbysportlerin die nötigen illegalen Präparate verkauft haben.
Richterin sieht keine Verschwörung
Die Richterin könne die von Mayer vorgebrachte „Verschwörungstheorie zwischen (dem mitangeklagten Dachdecker, Anm.) R. und der SoKo Doping“ nicht teilen, sagte Lewy in ihrer Urteilsbegründung. Mayer führte zwar bei jedem Belastungszeugen an, dass dieser lüge, aber sie sehe keinen „vernünftigen Grund“, warum die Zeugen die Unwahrheit zu Protokoll gegeben haben sollen.
Schuldig gesprochen wurden auch die drei Mitangeklagten, die im Unterschied zu Mayer mit Bewährungsstrafen davonkamen: Der Dachdecker und Bodybuilder Karl Heinz R., der zugegeben hatte, Mayer regelmäßig mit Dopingpräparaten versorgt zu haben, erhielt 18 Monate bedingt. Der Apotheker, von dem R. die Mittel bezogen hatte, erhielt ebenso sieben Monate bedingt wie die Altenpflegerin, die in die „Versorgung“ der Senioren-Weltmeisterin verwickelt war. Der Apotheker erbat Bedenkzeit, die Urteile der weiteren zwei Mitangeklagten sind bereits rechtskräftig.
Mayer: „Showurteil“ und „Showprozess“
Die Verteidigung des 54-Jährigen Mayer legte gegen das Urteil, das der Ex-ÖSV-Betreuer in einer ersten Reaktion als „Showurteil, das aus einem Showprozess entstanden ist“ bezeichnete, umgehend Rechtsmittel ein. „Es ist lustig. Scheinbar dopt ganz Österreich und nur ich werde bestraft“, sagte Mayer. Er sah sich als Opfer einer „Verschwörung“. Es sei ein „vorprogrammiertes Urteil“ gesprochen worden, dazu habe man sich einer jungen Richterin bedient, „die gut gespielt hat in einem klasse Showprozess“.
Link: