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„Mir ist da alles wurscht“

Am 5. Dezember des vergangenen Jahres war Ex-Langläufer Christian Hoffmann wegen des Verdachts auf Blutdoping und auch des Mitbesitzes an einer Blutzentrifuge für sechs Jahre gesperrt worden. Die Urteilsfindung der Rechtskommission der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) sorgt drei Monate später für Kopfschütteln.

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Hoffmann hatte die Sitzung der Kommission geheim mit seinem Handy, das er im Sitzungssaal „vergessen“ hatte, aufgezeichnet und das akustische Protokoll dem „Kurier“ und der „Kronen Zeitung“ zugespielt, die am Donnerstag übereinstimmend von einem Skandal und einer „seltsamen Urteilsfindung“ berichteten.

Ratlosigkeit der Kommission

Die „Krone“ berichtet von einem „Sittenbild aus sexuellen Fantasien, Druck von außen und Ratlosigkeit“. Die „sexuellen Vorlieben mancher Sitzungsteilnehmer“ werden zwar eingehend thematisiert, aber nicht näher ausgeführt, weil sie mit dem Dopingverfahren gegen Hoffmann nichts zu tun haben. Laut „Kurier“ soll auch Skistar Lindsey Vonn Opfer der schlüpfrigen Phantasien gewesen sein.

NADA-Geschäftsführer Andi Schwab vor einem NADA-Schriftzug

APA/Herbert Pfarrhofer

NADA-Geschäftsführer Andreas Schwab soll Druck ausgeübt haben.

Bezüglich „Ratlosigkeit“ werden Gernot Schaar, der Vorsitzende der NADA-Rechtskommission, sowie die Mitglieder Alois Schittengruber, Burkhard Thierrichter und Karl Dobianer wegen ihrer „eher seltsamen Beweisfindung“ kritisiert und mit diversen ausgewählten Zitaten untermauert. Das fünfte Kommissionsmitglied, Norbert Bachl, sagte während der stundenlangen Verhandlung kein Wort, was den Verdacht nährte, er sei gar nicht anwesend gewesen.

Der Vorsitzende Schaar soll die Urteilssitzung übrigens mit den Worten eröffnet haben: „Folgendes, mir ist das vollkommen gleich, ob da jemand gedopt ist oder nicht.“

Zitate der „Kronen Zeitung“ aus dem Protokoll

„Besitz können wir ihm nicht geben, weil er hat formell die Maschine nie besessen.“

„Wenn wir eh nichts machen können, dann sparen wir’s uns.“

„Aber ich bin trotzdem der Meinung, mittelbarer Besitz liegt vor.“

„Ja, dann geben wir ihm Besitz auch, ist auch schon wurscht.“

Derselbe etwas später: „Wir sollten ihm einen hübsch geschnitzten Pflock aufstellen.“

„Vier Jahre bis lebenslang.“

„Vier Jahre mindestens bis lebenslang.“

„Berechtigt würde er sechs Jahre verdienen, aber das können wir nicht begründen.“

„Das wäre mir sympathisch.“

„Kollege, über was sind wir uns jetzt einig bei den Verletzungen?“

„Noch über überhaupt nichts.“

Derselbe etwas später: „Wir haben den kompletten Tatbestand zu beurteilen, und das ist, was mir ein bisschen Kopfzerbrechen macht. Ich meine, mir ist da alles wurscht. Ich bin auch für sechs Jahre, aber Faktum ist, wir müssen dann versuchen, uns einmal an unsere diversen Richtlinien zu halten.“

Zitate des „Kurier“ aus dem Protokoll

„Seid’s zu einer Conclusio kommen, wie man mehr als vier Jahre begründen kann?“

„Ja, mehr als vier Jahre können wir immer sagen, dass er mehrere Delikte hat.“

„Selbst wenn wir die Humanplasma ausklammern, hat er zwei Delikte. (...) Zwei Delikte hat er auf jeden Fall. Also kommen wir über die vier Jahre drüber, wenn wir wollen.“

„Ja, machen wir sechs.“

„Du bist ein Hund ...“

„Mich kotzt das an, wenn sich einer da hinsetzt und mir erzählt von 22 Jahren sauber und so ...“

Der „Druck von außen“ soll letztlich von NADA-Geschäftsführer Andreas Schwab gekommen sein. „Ich rechne mit eurer Konsequenz“, wurde Schwab in beiden Zeitungen übereinstimmend zitiert. „Ja, das habe ich gesagt, aber damit habe ich nur gemeint, dass man endlich zu einem Abschluss kommen soll, weil sich das Verfahren schon so lange gezogen hat“, rechtfertigte sich Schwab.

Darabos fordert Konsequenzen

Schwab kennt das Tonprotokoll und hat "Schaar aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. Er erinnerte an die Verdienste der Rechtskommission in den vergangenen dreieinhalb Jahren. „Sie hat einen absolut guten Ruf, nicht nur national, auch international.“ Vor allem international sei es nach dem Dopingskandal bei den Olympischen Winterspielen 2006 in Turin sehr wichtig gewesen, sich wieder „Ansehen zu erkämpfen“.

Jedenfalls werde die NADA gegen Hoffmann „Anzeige erstatten“, weil die unerlaubte Tonaufnahme der Sitzung ein „strafrechtliches Delikt“ darstelle. Sportminister Norbert Darabos, der die Schiedskommission bestellt, die den Einspruch von Hoffmann behandeln muss, kennt bisher weder das Tonprotokoll noch die Stellungnahme von Hoffmanns Anwalts Hans-Moritz Pott. „Wenn es aber so ist, wie berichtet wurde, dann erwarte ich mir Konsequenzen“, sagte Darabos.

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