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Hoffmanns Aufnahmen sorgen für Ärger

Langläufer Christian Hoffmann hat mit der Veröffentlichung von geheimen Tonbandaufnahmen die Rechtskommission der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) wie auch deren Geschäftsführer Andreas Schwab ins schiefe Licht gerückt. Bei einer Pressekonferenz am Donnerstag waren Schwab und der Vorsitzende der Rechtskommission, Gernot Schaar, um Deeskalierung der Situation bemüht.

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Hoffmann hatte die Sitzung und die Entscheidungsfindung in seinem Dopingfall unerlaubt mit dem Handy aufgezeichnet und Auszüge an mehrere heimische Medien weitergeleitet. Von sexuellen Vorlieben der Kommissionsmitglieder war in den unerlaubten Aufnahmen ebenso zu hören wie von der Ratlosigkeit der Kommission, die das Strafausmaß in der Folge offenbar willkürlich festlegte. Schwab soll die Dauer der Sperre beeinflusst haben. „Ich rechne mit eurer Konsequenz“, soll er während der Sitzung, bei der er gar nicht dabei sein hätte dürfen, gesagt haben.

Schwab erklärte, er sei nur kurz im Sitzungszimmer gewesen, weil er ein Mitglied der Rechtskommission in einer anderen Sache gebraucht habe. Versuchte Beeinflussung der Rechtskommission durch Schwab habe es bisher in keinem Verfahren gegeben, sagte wiederum Schaar. „Ich habe in keinster Weise gesagt, in welche Richtung das gehen soll“, betonte der NADA-Geschäftsführer. Schaar sagte auch, er verwahre sich entschieden gegen Unterstellungen, dass Entscheidungen auf Zuruf getroffen würden.

Der Vorsitzende der Rechtskommission der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA), Gernot Schaar hält eine Niederschrift über eine mündlicher Verhandlung vor der Rechtskommission der NADA hoch

APA/Georg Hochmuth

30-seitige Niederschrift der mündlichen Verhandlung mit Hoffmann

„Mit aller Härte wehren“

Schaar, der über Hoffmanns Vorgehensweise empört war, hinterfragte auch, ob aus dem Mitschnitt nicht Teile herausgenommen wurden, um etwas zu suggerieren. „Wir werden uns mit aller Härte dagegen wehren. Ich sitze in einer Kommission mit honorigen Herren, die sich über jeden Fall lange den Kopf zerbrechen und kann nicht akzeptieren, dass Kollegen diskreditiert werden.“

Fest steht laut Schaar, dass Hoffmann bei einem Überprüfungsantrag im Zuge seines Einspruchs gegen die Sperre vor der Unabhängigen Schiedskommission (höchste nationale Berufungsinstanz) zugegeben hat, dass er die gesamte Verhandlung (mittels Handy) mitgeschnitten habe. „Das ist ohne vorherige Information der Beteiligten verboten. Wir werden eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft einbringen“, sagte Schaar, der eine Klage gegen Hoffmann ankündigte. „Wir werden uns die Veröffentlichung und die Unterstellungen nicht gefallen lassen.“ Ein Gericht werde zu beurteilen haben, ob Hoffmann dazu berechtigt war.

Schlüpfrige Pausenthemen

Die sexuellen Abschweifungen während der Sitzung rechtfertigte Schaar damit, dass in insgesamt viereinhalb Stunden Sitzungsdauer auch Pausen gemacht werden und nicht immer nur zum Thema gesprochen werde. Das sei laut Schaar normal. „Wir sehen keine Schuld“, bekräftigte der Jurist. Wenn er kritisiert werde, über andere Dinge gesprochen zu haben, so müsse er das zur Kenntnis nehmen. Inkompetenz lasse er sich aber nicht vorwerfen. Schaar: „Ich akzeptiere Kritik an sachlichen Entscheidungen, aber hier geht es nur darum, Leute zu diskreditieren.“

Sportminister Norbert Darabos hat laut einer Aussendung noch am Donnerstag eine umfassende Überprüfung und Aufklärung angeordnet. „Unabhängig von der Frage, ob diese Aufzeichnung rechtmäßig zustande gekommen ist, besteht ein dringendes Interesse an einer lückenlosen Aufklärung. Das ist eine Frage der Glaubwürdigkeit der NADA“, sagte Darabos. Mit der Klärung des Sachverhalts hat der Minister den Vorsitzenden des Kuratoriums der NADA beauftragt. Der Bericht soll bis Ende März vorliegen.

Was geprüft werden soll

Konkret soll geklärt werden, ob es sich bei den publizierten Aufnahmen um eine authentische Wiedergabe der Sitzung handelt. Weiters soll überprüft werden, ob eine Teilnahme des NADA-Geschäftsführers an einer Sitzung der Rechtskommission laut Geschäftsordnung zulässig ist, ob er den weisungsfreien Mitgliedern „Handlungsempfehlungen“ erteilen darf und ob durch die Geschäftsordnung der NADA-Rechtskommission eine hinreichende Unabhängigkeit der Rechtskommission bei der Entscheidungsfindung gewährleistet ist, hieß es in der Aussendung von Darabos.

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