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„Gerechtigkeit hat gesiegt“

Beim Österreichischen Skiverband (ÖSV) herrscht nach dem Urteil in der „Causa Turin“ große Erleichterung. Präsident Peter Schröcksnadel wurde ebenso wie der für Langlauf und Biathlon zuständige Sportdirektor Markus Gandler von einem Gericht in Susa von allen Dopingvorwürfen freigesprochen. „Die Gerechtigkeit hat gesiegt“, sagte Schröcksnadels Anwalt. Der ÖSV-Boss sieht sich bestätigt.

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„Der ÖSV hat von Beginn an stets korrekt gehandelt und sich nichts vorzuwerfen, dies steht nunmehr auch gerichtlich fest“, sagte Schröcksnadel in einer ersten Reaktion auf das für ihn positive Urteil. Der 70-Jährige unterstrich gleichzeitig noch einmal die seit Turin immer wieder verteidigte Position des Verbandes zum Thema Doping. „Der Skiverband hat sich seit jeher vehement im Kampf gegen Doping engagiert“, sagte Schröcksnadel, dem von der italienischen Staatsanwaltschaft genau das Gegenteil unterstellt worden war.

Markus Gandler (ÖSV)

APA/EPA/Tonino di Marco

Markus Gandler (r.) lauschte zuerst gespannt und durfte dann durchatmen

ÖSV lobt eigene Maßnahmen

Der Skiverband fand sich auch in den Urteilen und die teilweise bedingten Strafen gegen die ehemaligen Biathleten Wolfgang Perner und Wolfgang Rottmann, sowie den früheren Langlauftrainer Emil Hoch bestätigt. Hoch wurde zu einem Jahr und acht Monaten sowie einer Geldstrafe von 26.000 Euro verurteilt. Der Olympiadritte Perner wurde mit einem Jahr und sechs Monaten sowie 23.000 Euro sanktioniert, Ex-Weltmeister Rottmann mit einem Jahr und vier Monaten sowie 20.000 Euro.

„Der Spruch bestätigt zudem die korrekte Vorgehensweise des Österreichischen Skiverbandes, der jene drei Personen, die jetzt bedingt verurteilt wurden, bereits vor fünf Jahren aufgrund eines Berichts seines Disziplinarausschusses sanktioniert und ausgeschlossen hatte“, hieß es in einer Aussendung des ÖSV. Die restlichen Freisprüche für Gandler, den ehemaligen Trainer Walter Mayer sowie die beiden Langläufer Martin Tauber und Jürgen Pinter und Medziner Peter Baumgartl nahm man erfreut zur Kenntnis.

„Dieser Prozess hat klar gezeigt, dass es viele falsche Anschuldigungen gegen ÖSV-Vertreter gab, die während der Verhandlungen jedoch allesamt entkräftet werden konnten“, so der Skiverband. Gandler zeigte sich so wie sein Präsident ebenfalls erleichtert über den Ausgang des Verfahrens, der ein Schlussstrich unter den „Skandal von Turin“, der seinerzeit mit einer Polizeirazzia im Quartier und Langläufer ausgelöst wurde, sein soll. „Wir haben bewiesen, dass keine strafrechtlichen Handlungen begangen worden sind“, sagte der Tiroler.

Quartier der  OESV-Langlaeufer in Pragelato in 2006

APA/Franz Egger

Im Olympia-Quartier der Langläufer begann 2006 die „Causa Turin“

„Eine eindeutige Sache“

Die Überraschung hielt sich bei allen Freigesprochenen in Grenzen. „Ich bin von diesem Freispruch ausgegangen, auch wenn es ein italienisches Theater war. Laut italienischem Gesetz ist die Einnahme verbotener Substanzen strafrechtlich zu verfolgen, und alle unsere Dopingtests während der Olympischen Winterspiele in Turin waren negativ“, sagte Tauber, der seine Karriere bereits beendet hat.

„Wenn man nichts getan hat, muss man freigesprochen werden. Das war für mich eine eindeutige Sache“, gab auch der freigesprochene ÖSV-Arzt Baumgartl zu Protokoll. Der Verteidiger der beiden Langläufer Tauber und Pinter, Valentino Schierano, begrüßte den Freispruch seiner Mandanten ebenfalls. „Es handelt sich um korrekte Athleten und Personen und das ist vor Gericht klar bewiesen worden. Das ist das richtige Ende für ein Verfahren, das viel Leid verursacht hat“, sagte der Verteidiger der Langläufer.

Rottmann sieht Kasperltheater

Die vom italienischen Gericht verurteilten Perner und Rottmann müssen nun auf eigene Faust weiterkämpfen. Beide haben bereits angekündigt, gegen das aus ihrer Sicht falsche Urteil Berufung einzulegen. „Die können mir die Schuhe aufblasen. Das Ganze ist ein Kasperltheater“, sagte Rottmann, der der so wie Perner 2007 vom Österreichischen Olympischen Comite (ÖOC) auf Lebenszeit von Olympia ausgeschlossen wurde.

Im Falle einer Berufungsverhandlung ist eine Verjährung des Verfahrens möglich. „Das wäre 2013 der Fall“, sagte Staatsanwalt Gianfranco Colace, der als Verlierer aus dem Prozess geht. Der Staatsanwalt hatte für Mayer, Gandler und Schröcknadel drei Jahre Haft und eine Geldstrafe von 40.000 Euro gefordert, für Tauber und Pinter sowie für Perner und Rottmann je zwei Jahre Haft und eine Geldstrafe von 25.000 Euro.

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