Freisprüche für Ribery und Benzema in Sexaffäre
Die französischen Fußballprofis Franck Ribery (Bayern München) und Karim Benzema (Real Madrid) sind vom Vorwurf des bezahlten Geschlechtsverkehrs mit einer Minderjährigen freigesprochen worden. Diese Entscheidung verkündete eine Strafkammer am Donnerstag in Paris.
Ribery war angeklagt, 2009 der damals erst 17 Jahre alten Prostituierten Zahia D. 700 Euro für Sex in einem Münchner Hotel bezahlt zu haben. Der Fußballstar hatte stets beteuert, das Alter des Mädchens nicht gekannt zu haben. Ribery bestritt zudem, „Sex gegen Bezahlung“ gehabt zu haben.
Sein Nationalmannschaftskollege Benzema sollte der Anklage zufolge bereits 2008 mit dem Callgirl geschlafen haben. Zahia D. versicherte, sie habe damals 500 Euro bekommen. Der Stürmer bestreitet allerdings, jemals mit der jungen Frau zusammengekommen zu sein.
Kein Beweis für Kenntnis des Alters
Das Gericht erklärte in seiner Urteilsbegründung, dem Bayern-Mittelfeldspieler und dem Real-Stürmer könne nicht nachgewiesen werden, das wahre Alter der inzwischen als Dessousdesignerin arbeitenden damaligen Prostituierten gekannt zu haben. Auch sei teilweise nicht einmal erwiesen, dass die Treffen wie von der heute 21-Jährigen angegeben tatsächlich stattgefunden hätten.
Für Sex mit minderjährigen Prostituierten drohen in Frankreich Haft bis zu drei Jahre und eine Geldbuße von bis zu 45.000 Euro. Es muss allerdings nachgewiesen werden, dass die Angeklagten das Alter des Mädchens kannten.