Rechtliche Schritte gegen ÖSV
Der unter Dopingverdacht stehende österreichische Langläufer Harald Wurm hat in einem Gespräch mit der APA die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bestritten und von einer „Vorverurteilung“ durch den Österreichischen Skiverband (ÖSV) gesprochen. „Auch für mich hat die Unschuldsvermutung zu gelten. Ich weiß noch nichts von einem rechtskräftigen Verfahren gegen mich“, betonte der 31-Jährige.
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„Mein Name ist prinzipiell verbrannt“, erklärte Wurm, der seinen Anwalt bereits mit rechtlichen Schritten gegen den ÖSV wegen Rufschädigung beauftragt hat. Die Hausdurchsuchung am 25. August sei auf einen anonymen Hinweis erfolgt und von der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) beantragt worden, erklärte Wurm. „Ich verstehe das überhaupt nicht. Ich habe keinen einzigen positiven Test gehabt“, sagte der WM- und Olympiateilnehmer.
Noch kein Verfahren eingeleitet
Ob gegen Wurm ein sportrechtliches Verfahren eingeleitet wird, prüft die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) derzeit. Man werde nach der Beurteilung der polizeilichen Ermittlungsakten „zeitnah“ entscheiden, ob ein Prüfantrag an die zuständige Österreichische Anti-Doping Rechtskommission (ÖADR) gestellt wird, teilte die NADA auf APA-Anfrage mit. Die Verfahrenseröffnung hänge davon ob, ob durch die Akteneinsicht dopingrelevante Tatbestände festgestellt werden, so NADA-Sprecher David Müller.
Über etwaige Sanktionen entscheidet nach der Verfahrensabwicklung die ÖADR. Da von Wurm keine positive Probe vorliegt, ist eine vorläufige Suspendierung nicht unbedingt zu erwarten, aber möglich. Parallel zur NADA ermittelt die Kriminalpolizei gegen Wurm wegen des möglichen Verstoßes gegen das Anti-Doping-Bundesgesetz weiter.
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