Dresden beruft gegen „Bullenkopf-Urteil“
Der deutsche Zweitligist Dynamo Dresden wird Berufung gegen das „Bullenkopf-Urteil“ einlegen. „Wir sind fest davon überzeugt, dass das Urteil des DFB-Sportgerichtes nicht verhältnismäßig ist“, erklärte Geschäftsführer Michael Born in einer am Mittwoch veröffentlichten Mitteilung. Das Urteil werde „keine präventive Wirkung entfalten“.
Nach dem Wurf eines abgetrennten Stierschädels während des Pokalspiels gegen RB Leipzig soll Dresden eine Geldstrafe von 60.000 Euro zahlen und ein Zweitligaheimspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Das hatte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes am Montag entschieden. In der Urteilsbegründung war den Dresdnern ein absolut gewaltfreies Risikospiel gegen Leipzig bestätigt worden.
„Dieser wichtige Fakt hatte aber offenbar keinen wesentlichen Einfluss auf die Höhe des Strafmaßes. Das ist für uns absolut inakzeptabel“, kritisierte der sächsische Zweitligist. „Unserem Verein würde bei dieser Strafe ein finanzieller Schaden in sechststelliger Höhe entstehen. Das unverhältnismäßig hohe Strafmaß wirft uns in der Arbeit, die Dynamo Dresden seit Jahren leistet, zurück.“ Geschäftsführer Born kündigte an: „Deshalb werden wir Berufung gegen das Urteil einlegen.“