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Statt Referees sollen Trainer entscheiden

In der Diskussion über den Videobeweis in der deutschen Bundesliga plädiert RB Leipzigs Trainer Ralph Hasenhüttl für die Einführung einer Challenge-Methode wie im Tennis. „Da entscheidet auch nicht der Schiedsrichter, weil er denkt, der Ball ist aus, sondern immer der betroffene Spieler“, erklärte der Steirer.

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„Ich glaube, dass man die Schiedsrichter am besten schützen könnte, indem sie nicht selber entscheiden müssten, wann man den Videobeweis einsetzt und wann nicht“, ergänzte Hasenhüttl. Für den 50-Jährigen wäre deshalb eine Challenge wie im Tennis, wo der Spieler je nach Turnier zwei bis drei Möglichkeiten pro Satz hat, Entscheidungen des Referees zu hinterfragen, der einzig gangbare Weg.

Deutlich weniger Diskussionen?

Das würde mit einem Schlag zu weniger Diskussionen führen. „Weil im Moment diskutieren wir ja nicht, ob es Foul oder nicht Foul war, sondern wir diskutieren nur, warum wurde der Videobeweis da eingesetzt und da nicht“, sagte Hasenhüttl. Um die Challenge nicht als taktisches Mittel einzusetzen, müsse man über die Anzahl der Einspruchsmöglichkeiten diskutieren.

„Möglicherweise will man die Kontrolle nicht aus der Hand geben, aber zum Schluss würden wir dem Schiedsrichter wieder das zukommen lassen, was er am besten kann: Das ist, ein Spiel zu leiten und nicht darüber zu philosophieren, soll ich jetzt einen Videobeweis anfragen oder nicht. Das können wir für ihn übernehmen“, betonte der Coach des aktuellen Tabellenzweiten.

DFB modifiziert Videobeweis

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hatte Anfang November seine Anweisungen an die Schiedsrichter verändert. Laut dem Magazin „kicker“ soll der Videoschiedsrichter auch dann eingreifen, wenn keine klare Fehlentscheidung des Unparteiischen vorliegt.

Vor der Saison hatte der DFB kommuniziert, dass der Videobeweis nur zum Einsatz komme, „wenn der Schiedsrichter auf dem Spielfeld eine klare Fehlentscheidung getroffen oder eine entscheidende Szene übersehen hat“. In der Bundesliga griff aber der Videoschiedsrichter zuletzt öfter bei streitbaren Situationen ein, nicht nur bei eindeutigen Fehlentscheidungen des Schiedsrichters.

„Wir haben eine Kurskorrektur vorgenommen, ohne den grundsätzlichen Ansatz des VA-Projekts ‚Eingriff nur bei klarem Fehler‘ in Frage zu stellen“, zitierte der „kicker“ aus dem DFB-Schreiben, das an alle Bundesligisten verschickt wurde. „Bei schwierigen Situationen, in denen die Einordnung der Schiedsrichterentscheidung in die Kategorie ‚klarer Fehler‘ nicht zweifelsfrei gewährleistet ist, der Video-Assistent aber starke Zweifel an der Berechtigung der Schiedsrichterentscheidung hat, soll er das dem Schiedsrichter unverzüglich mitteilen.“

Aufregung über Leipzig-Sportchef Rangnick

Für Aufregung hatte unter anderem am 25. Oktober der DFB-Pokal-Schlager zwischen Leipzig und Serienmeister Bayern München gesorgt. Leipzig-Sportchef Ralf Rangnick war bei der RB-Niederlage nach Elfmeterschießen unmittelbar nach dem Pausenpfiff mit seinem Smartphone in der Hand auf den Platz gestürmt und wollte den Schiedsrichtern auf dem Handy seinen „persönlichen Videobeweis“ zeigen. Der Referee hatte zuvor einen Elfmeterpfiff zurückgenommen und nur auf Freistoß für Leipzig entschieden.

Rangnick wurde nach der Aktion des Feldes verwiesen, ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde später vom DFB-Kontrollausschuss eingestellt. Allerdings wurde der 59-Jährige schriftlich aufgefordert, „ein solches Verhalten zukünftig zu unterlassen“. Im Wiederholungsfall müsse er mit einer Anklageerhebung vor dem DFB-Sportgericht rechnen. Rangnick hatte sein Verhalten bereits als „nicht die allercleverste Idee“ bezeichnet und Besserung angekündigt.

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