Liga ändert Regeln für Kooperationsspieler

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Die Clubs der Fußball-Bundesliga und Zweiten Liga haben sich auf ein neues Prozedere bei der Kooperationsspielerregelung geeinigt. Diese sollen künftig für maximal zwei Clubs pro Saison einlaufen dürfen.

Wie die Liga am Freitag in einer Aussendung bekanntgab, wird außerdem der zeitliche Ablauf im Lizenzierungs- und Zulassungsverfahren geändert. Der Abgabetermin der Unterlagen wird vorverlegt. Die Abgaben haben künftig bis Anfang März zu erfolgen, das Lizenzierungsverfahren soll bis Mitte Mai abgeschlossen sein. Die Entscheidungen wurden im Rahmen der Clubkonferenz und der anschließenden Hauptversammlung am Donnerstag gefällt.

Keine Lex St. Pölten

Bei den Kooperationsspielern hielt die Liga fest, dass eine Diskussion bereits in diesem Frühjahr - und damit noch vor der Causa Wiener Neustadt - gestartet wurde. Die Niederösterreicher haben gegen den Einsatz von David Atanga im Relegationsduell mit dem SKN St. Pölten Protest eingelegt. Atanga bestritt in der abgelaufenen Spielzeit zuvor bereits Spiele für Salzburg und Liefering. Laut Regulativ des Fußballweltverbands (FIFA) darf ein Akteur aber nur für zwei Vereine pro Saison spielen. Die Bundesliga passte die Regelung nun diesbezüglich an.

Ab der neuen Saison dürfen außerdem maximal sechs Spieler aus derselben Spielklasse und maximal zwei desselben Clubs pro Saison ausgeliehen werden. Neu ist eine Obergrenze für verleihende Clubs. Sie dürfen maximal zehn Spieler an mehrere Vereine derselben Spielklasse verleihen.