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Mayer drohen drei Jahre Haft

In der Dopingaffäre um den ehemaligen ÖSV-Trainer Walter Mayer, der von 1999 bis 2003 als Rennsportdirektor für Langlauf und Biathlon fungierte, hat die Staatsanwaltschaft Wien gegen den 53-Jährigen einen Strafantrag wegen zahlreicher Verstöße gegen das Anti-Doping-Gesetz und das Arzneimittelgesetz eingebracht.

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Mayer wird vorgeworfen, von 2005 bis zum Februar 2009 - und damit auch noch Monate nach dem im August 2008 in Kraft getretenen Anti-Doping-Gesetz - teilweise höchst prominente Sportler gedopt zu haben. Der Prozess wird vermutlich im Mai über die Bühne gehen. Mayer drohen im Fall eines Schuldspruchs bis zu drei Jahre Haft, da ihm vorgeworfen wird, sich mit seinem verbotenen Tun eine fortlaufende Einnahmequelle verschafft zu haben. Neben Mayer werden vier weitere Personen, darunter ein Wiener Apotheker, angeklagt

Sagten Totschnig und Botwinow nicht die Wahrheit?

Vor Gericht gestellt werden zudem der Ex-Radprofi und österreichische Sportler des Jahres 2005, Georg Totschnig, und der frühere Langläufer Michail Botwinow, denen die Anklagebehörde falsche Zeugenaussage vorwirft. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, den beiden früheren Spitzensportlern nachweisen zu können, bei einer förmlichen Einvernahme vor der Sonderkommission (Soko) Doping die Unwahrheit gesagt zu haben.

Totschnig hatte am 14. September 2009 als Zeuge unter Wahrheitspflicht erklärt, ihm habe Gerlinde Mayer (die damalige Ehefrau von Walter Mayer, Anm.) bei der Tour de France nie einen Blutbeutel übergeben. Einen Tag später, am 15. September, gab Botwinow zu Protokoll, er sei nie in den Räumlichkeiten der umstrittenen Wiener Firma Humanplasma gewesen und habe sich dort niemals Blut abnehmen lassen.

Bei beiden Aussagen handelt es sich zumindest nach Ansicht der Anklagebehörde nicht um die Wahrheit. Weder Tour-de-France-Etappensieger Totschnig noch Olympia-Medaillengewinner Botwinow waren für die APA vorerst telefonisch zu erreichen. Der aus Russland stammende Botwinow soll sich mit seiner Familie momentan in Moskau auf Urlaub befinden.

Stadlober und Gredler als mögliche Kunden

Mayer soll dem Strafantrag zufolge zunächst über einen mitangeklagten Mittelsmann, der zuvor bei ihm als Dachdecker beschäftigt war, von dem Wiener Apotheker Wachstumshormone, Dynepo und weitere verbotene Substanzen bezogen haben. Von 2005 bis 2008 soll Mayer dann Spitzenvertreter des österreichischen Langlauf- und Biathlonsports mit den illegalen Präparaten versorgt haben.

Im Strafantrag werden mehrere Abnehmer namentlich genannt, darunter der unter Blutdopingverdacht geratene Langlauf-Olympiasieger Christian Hoffmann, Ex-Langlauf-Vizeweltmeister Alois Stadlober, Ex-Biathlet Ludwig Gredler und die nach der „Blutbeutelaffäre“ bei den Olympischen Winterspielen 2006 in Turin vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) ausgeschlossenen Jürgen Pinter, Roland Diethart (beide Langlauf) und Wolfgang Perner (Biathlon).

„Das schließe ich dezidiert aus“

Der bei den nordischen Weltmeisterschaften in Oslo weilende Stadlober beteuerte am Donnerstagabend, keine verbotenen Mittel bekommen zu haben. „Das schließe ich dezidiert aus“, erklärte der 48-Jährige. Sämtliche angeblichen Abnehmer werden zur Hauptverhandlung als Zeugen geladen und müssen dort unter Wahrheitspflicht aussagen.

Weitere, „noch festzustellende Sportler“, wie es im Strafantrag heißt, soll Mayer von Oktober 2008 bis Ende März 2009 „zum Zwecke des Dopings im großen Stil“ mit Erythropoietin (EPO) versorgt haben. Für eine junge Langläuferin soll Mayer bis in den Februar 2009 hinein einen Trainings- und Dopingplan erstellt und verfolgt haben - der Ehemann der Sportlerin befindet sich nun ebenfalls unter den Angeklagten.

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